Informationspflicht der Banken

 

 

 

Wenn Sie bei einer Bank einen Ratenkredit aufnehmen möchten, müssen Sie viele Parameter im Auge behalten, damit Sie nicht plötzlich Kosten tragen müssen, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Über viele dieser Parameter MUSS die Bank Sie informieren! Doch die Praxis zeigt, dass die Kreditinstitute dieser Informationspflicht in der Regel schlecht nachkommen.

Das beginnt mit der Werbung für den Kredit. In fast jedem Ladengeschäft und auf vielen Plattformen im Internet wird suggeriert, dass man sich jeden Wunsch erfüllen kann. Der super günstige Sofortkredit mit unschlagbar niedrigen Zinsen macht es möglich.

Doch oft sind die Zinsangebote mit einem Sternchen versehen und da liegt der sprichwörtliche Hund begraben. Geworben wird zum Beispiel mit einem effektiven Jahreszins von 5%*.
* „Einkommens- und Bonitätsabhängig“

Und genau hier lauert die Falle. Tests der Stiftung Warentest haben ergeben, dass nur Kunden mit bester Bonität und höchstem Schufa-Scoring diese Kreditkonditionen bekommen und oft nicht mal diese. Alle übrigen Kunden erhielten im Bankgespräch deutlich schlechtere Kredit-Konditionen, auch wenn diese über ein festes Einkommen verfügten und die Raten bequem bezahlen konnten. Da kann aus unseren fiktiven 5 Prozent ganz schnell ein Zinssatz von 9 bis 10 Prozent werden. Wird dann noch auf Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt, ist man ganz schnell bei Zinsen im Rahmen von 12 bis 15 Prozent. Bei Kleinkrediten von nur 1000 oder 2000 Euro kann es dann sogar bis auf über 20 Prozent gehen.

Nun gibt es zwar seit dem Jahr 2010 ein Gesetz, dass den Banken diese Praxis untersagt, doch wie fast immer sind für die Banken Verbraucherschutzgesetze nur dann wichtig, wenn der Anwalt eines Kunden sie mit einer Klagedrohung darauf hinweist.

Laut Gesetz dürfen die Banken nur mit einem Zinssatz werben, den mindestens zwei Drittel aller Kunden erhalten. Dieses Gesetz wurde unter Zuhilfenahme des oben beschriebenen Sternchens umgangen. Aus diesem Grund kann es besser sein, auf Angebote mit einem festen Zinssatz zurückzugreifen.

Aber zu den Pflichten der Bank gehört nicht nur, auf irreführende Werbung zu verzichten. Ebenso muss der Kreditnehmer vor Abschluss des Kreditvertrages über sein Widerrufsrecht, den effektiven Jahreszins, die Kreditnebenkosten, die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung und deren Modalitäten sowie darüber informiert werden, was passiert, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr einhalten kann.

Falls die Bank auf Abschluss einer Restschuldversicherung besteht, muss der Kunde im Vorfeld auch gesondert über diese unterrichtet werden. Dazu zählen die Höhe der Versicherungsprämien und auch die Kündigungs- sowie Widerrufsreglementarien.

Falls der Bankmitarbeiter nicht von sich aus beginnt, darüber zu sprechen, sondern Ihnen nur einen Berg von Formularen zur Unterschrift vorlegt, fragen Sie gezielt nach diesen Parametern und lassen Sie sich auch zeigen, wo dies in den Vertragsunterlagen steht. Denn nur was schriftlich festgehalten ist, zählt. Die Praxis hat schon oft genug bewiesen, dass das Wort der Banker nicht die Luft wert ist, die diese beim Sprechen verbraucht haben.